verb. Rs C-124/16, C-188/16 und C-213/16; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2, Art. 3 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Pflicht des nicht im Mitgliedstaat wohnhaften Beschuldigten, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, an den der gerichtliche Strafbefehl zugestellt werden kann; Fristenlauf für Einspruch; Vorlagen (102596/EU XXV.GP)

EGH: RS C-124/16 LIMITE
03.05.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-124/16, C-188/16 und C-213/16; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2, Art. 3 Abs. 1 lit. c und Art. 6 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Pflicht des nicht im Mitgliedstaat wohnhaften Beschuldigten, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, an den der gerichtliche Strafbefehl zugestellt werden kann; Fristenlauf für Einspruch; Vorlagen

Erstellt am 03.05.2016

Eingelangt am 09.05.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-124/16/0001-V/7/2016)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-188/16
EGH: RS C-213/16