Rs C-627/15; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG; Verbraucherverträge; Auslegung "Hauptgegenstand des Vertrags"; "Angemessenheit zwischen Preis bzw. Entgelt und Dienstleistungen bzw. Gütern, die die Gegenleistung darstellen"; missbräuchliche Vertragsklauseln; Vorlage (104055/EU XXV.GP)

EGH: RS C-627/15 LIMITE
17.05.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-627/15; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG; Verbraucherverträge; Auslegung "Hauptgegenstand des Vertrags"; "Angemessenheit zwischen Preis bzw. Entgelt und Dienstleistungen bzw. Gütern, die die Gegenleistung darstellen"; missbräuchliche Vertragsklauseln; Vorlage

Erstellt am 17.05.2016

Eingelangt am 19.05.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-627/15/0001-V/7/2016)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
25.07.2016 112761/EU XXV.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-627/15; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG; Verbraucherverträge; Auslegung „Hauptgegenstand des Vertrags“; „Angemessenheit zwischen Preis bzw. Entgelt und Dienstleistungen bzw. Gütern, die die Gegenleistung darstellen“; missbräuchliche Vertragsklauseln; Ergänzung zum Vorabentscheidungsersuchen

Eingelangt am 26.07.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-627/15/0003-V/7/2016)