Rs C-121/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 101 AEUV iVm Art. 4 Abs. 3 EUV; Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, wonach der Preis für Güterkraftverkehrsdienste für Rechnung Dritter nicht unter den vom Verkehrsministerium festgelegten Mindestbetriebskosten liegen darf; Vorlage mit Beschluss des Gerichtshofs (Art. 99 der VerfO) (109352/EU XXV.GP)

EGH: RS C-121/16 LIMITE
22.06.2016
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-121/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 101 AEUV iVm Art. 4 Abs. 3 EUV; Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, wonach der Preis für Güterkraftverkehrsdienste für Rechnung Dritter nicht unter den vom Verkehrsministerium festgelegten Mindestbetriebskosten liegen darf; Vorlage mit Beschluss des Gerichtshofs (Art. 99 der VerfO)

Erstellt am 22.06.2016

Eingelangt am 24.06.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-121/16/0001-V/7/2016)