Rs C-450/15; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 49 Charta der Grundrechte; Auslegung von Art. 23 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1/2003; Bemessung von Geldbußen an Unternehmen, die gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen verstoßen; Unzuständigkeitsfeststellung durch EuGH; Vorlage sowie Beschluss des Gerichtshofs (110657/EU XXV.GP)

EGH: RS C-450/15 LIMITE
30.06.2016
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-450/15; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 49 Charta der Grundrechte; Auslegung von Art. 23 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1/2003; Bemessung von Geldbußen an Unternehmen, die gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen verstoßen; Unzuständigkeitsfeststellung durch EuGH; Vorlage sowie Beschluss des Gerichtshofs

Erstellt am 30.06.2016

Eingelangt am 06.07.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-450/16/0001-V/7/2016)