EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-322/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 267 Abs. 3 AEUV in Bezug auf den Umfang der „Pflicht“ zur Vorlage zur Vorabentscheidung bei vorausgegangener Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs; Vereinbarkeit der Fortführung eines Konzessionsverhältnisses im Glücksspielbereich mit den Art. 26, 49, 56 und 63 AEUV und mit Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Vorlage
Erstellt am 13.07.2016
Eingelangt am 15.07.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-322/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-322/16