Rs C-340/16; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung (der Art. 8, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und Art. 11) der Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Frage, ob die Klage einer Anstalt öffentlichen Rechts gegen den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Haftpflichtversicherer, auf Ersatz des Schadens, der durch die Entgeltfortzahlung an einen im Inland ansässigen Dienstnehmer, der bei einem Verkehrsunfall in einem dritten Mitgliedstaat verletzt wurde, eine Klage in Versicherungsfragen darstellt; Frage der Gerichtszuständigkeit; Vorlage (112360/EU XXV.GP)

EGH: RS C-340/16 LIMITE
19.07.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-340/16; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung (der Art. 8, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und Art. 11) der Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Frage, ob die Klage einer Anstalt öffentlichen Rechts gegen den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Haftpflichtversicherer, auf Ersatz des Schadens, der durch die Entgeltfortzahlung an einen im Inland ansässigen Dienstnehmer, der bei einem Verkehrsunfall in einem dritten Mitgliedstaat verletzt wurde, eine Klage in Versicherungsfragen darstellt; Frage der Gerichtszuständigkeit; Vorlage

Erstellt am 19.07.2016

Eingelangt am 20.07.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-340/16/0001-V/7/2016)