EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-348/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU; Zulässigkeit einer „De-plano-Zurückweisung“ eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen die Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz: keine neuerliche Anhörung/mündliche Verhandlung, wenn der Antrag offensichtlich unbegründet ist (kein asylrelevantes Vorbringen); Vorlage
Erstellt am 22.07.2016
Eingelangt am 26.07.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-348/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-348/16