Rs C-393/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 118m Abs. 2 Buchst. a Z ii der VO (EG) Nr. 1234/2007 und des Art. 103 Abs. 2 Buchst. a Z ii und der Nachfolge-VO (EG) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Anwendungsbereich auch dann eröffnet, wenn geschützte Ursprungsbezeichnung als Teil einer Bezeichnung für ein nicht den Produktspezifikationen entsprechendes Lebensmittel, dem eine den Produktspezifikationen entsprechende Zutat beigefügt wurde, verwendet wird; Frage, ob ein solches Vorgehen zulässig ist; Vorlage (113503/EU XXV.GP)

EGH: RS C-393/16 LIMITE
12.08.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-393/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 118m Abs. 2 Buchst. a Z ii der VO (EG) Nr. 1234/2007 und des Art. 103 Abs. 2 Buchst. a Z ii und der Nachfolge-VO (EG) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Anwendungsbereich auch dann eröffnet, wenn geschützte Ursprungsbezeichnung als Teil einer Bezeichnung für ein nicht den Produktspezifikationen entsprechendes Lebensmittel, dem eine den Produktspezifikationen entsprechende Zutat beigefügt wurde, verwendet wird; Frage, ob ein solches Vorgehen zulässig ist; Vorlage

Erstellt am 12.08.2016

Eingelangt am 16.08.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-393/16/0001-V/7/2016)