EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-398/16 und C-399/16; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 49 und 54 AEUV; Versagung der Berücksichtigung von (1.) Zinsabzügen bei Darlehen und (2.) Währungsverlusten bei investierten Beträgen an/in eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft, weil anders als bei im Inland ansässigen Tochtergesellschaften keine steuerliche Einheit gebildet werden kann; Vorlage
Erstellt am 24.08.2016
Eingelangt am 02.09.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-398/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-398/16