verb. Rs C-398/16 und C-399/16; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 49 und 54 AEUV; Versagung der Berücksichtigung von (1.) Zinsabzügen bei Darlehen und (2.) Währungsverlusten bei investierten Beträgen an/in eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft, weil anders als bei im Inland ansässigen Tochtergesellschaften keine steuerliche Einheit gebildet werden kann; Vorlage (114104/EU XXV.GP)

EGH: RS C-398/16 LIMITE
24.08.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-398/16 und C-399/16; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 49 und 54 AEUV; Versagung der Berücksichtigung von (1.) Zinsabzügen bei Darlehen und (2.) Währungsverlusten bei investierten Beträgen an/in eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft, weil anders als bei im Inland ansässigen Tochtergesellschaften keine steuerliche Einheit gebildet werden kann; Vorlage

Erstellt am 24.08.2016

Eingelangt am 02.09.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-398/16/0001-V/7/2016)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-399/16