Rs C-394/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen: Anwendbarkeit auf eine Abbaueinheit, die ihre Eigenschaft als Kreditinstitut vor Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2014/59/EU verloren hat; Bail-in-Instrument gemäß Art. 43 der RL 2014/59/EU bei keiner realistischen Aussicht auf Wiederherstellung der Existenzfähigkeit einer ausschließlich dem Portfolioabbau dienenden Abbaueinheit; Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten: unionsweite Wirksamkeit von Herabschreibungs- und Stundungsmaßnahmen der nationalen Abwicklungsbehörde; Vorlage (115533/EU XXV.GP)

EGH: RS C-394/16 LIMITE
13.09.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-394/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen: Anwendbarkeit auf eine Abbaueinheit, die ihre Eigenschaft als Kreditinstitut vor Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2014/59/EU verloren hat; Bail-in-Instrument gemäß Art. 43 der RL 2014/59/EU bei keiner realistischen Aussicht auf Wiederherstellung der Existenzfähigkeit einer ausschließlich dem Portfolioabbau dienenden Abbaueinheit; Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten: unionsweite Wirksamkeit von Herabschreibungs- und Stundungsmaßnahmen der nationalen Abwicklungsbehörde; Vorlage

Erstellt am 13.09.2016

Eingelangt am 16.09.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-394/16/0001-V/7/2016)