Verb. Rs C-427/16 und C-428/16; bulgarische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 56 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 AEUV; Richtlinie 77/249/EWG zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte; Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Festlegung von Mindesthöhen für Rechtsanwaltshonorare durch den Obersten Rat der Anwaltschaft; Einbeziehung der Mehrwertsteuer als Teil des geschuldeten Anwaltshonorars; Vorlagen (116479/EU XXV.GP)

EGH: RS C-427/16 LIMITE
21.09.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs C-427/16 und C-428/16; bulgarische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 56 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 AEUV; Richtlinie 77/249/EWG zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte; Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Festlegung von Mindesthöhen für Rechtsanwaltshonorare durch den Obersten Rat der Anwaltschaft; Einbeziehung der Mehrwertsteuer als Teil des geschuldeten Anwaltshonorars; Vorlagen

Erstellt am 21.09.2016

Eingelangt am 26.09.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-427/16/0001-V/7/2016)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-428/16