Rs C-482/16; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OLG Innsbruck); Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die zur Beseitigung einer vom EuGH festgestellten Altersdiskriminierung (Nichtberücksichtigung der vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten) nur gewisse, vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegte Vordienstzeiten berücksichtigt, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung iSd Art. 6 Abs. 3 AEUV und Art. 21 GRC, dem Diskriminierungsverbot der Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 45 AEUV und der RL 2000/78/EG; Vorlage (118482/EU XXV.GP)

EGH: RS C-482/16 LIMITE
06.10.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-482/16; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OLG Innsbruck); Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die zur Beseitigung einer vom EuGH festgestellten Altersdiskriminierung (Nichtberücksichtigung der vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten) nur gewisse, vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegte Vordienstzeiten berücksichtigt, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung iSd Art. 6 Abs. 3 AEUV und Art. 21 GRC, dem Diskriminierungsverbot der Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 45 AEUV und der RL 2000/78/EG; Vorlage

Erstellt am 06.10.2016

Eingelangt am 11.10.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-482/16/0001-V/7/2016)