Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff- Schwerlastmotoren (Heavy Duty Dual-Fuel Engine Retrofit Systems – HDDF-ERS), der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei neue globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) und des Vorschlags für eine neue Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien (R.E.4) zu vertretenden Standpunkts (120363/EU XXV.GP)

COM: COM(2016) 684 PUBLIC
25.10.2016
deutsch

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff- Schwerlastmotoren (Heavy Duty Dual-Fuel Engine Retrofit Systems – HDDF-ERS), der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei neue globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) und des Vorschlags für eine neue Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien (R.E.4) zu vertretenden Standpunkts

Erstellt am 25.10.2016

Eingelangt am 25.10.2016, Europäische Kommission - Österr. Parlament

  Aufklappen
Linkart Link
INT
ABL
ABL
ABL
BES
BES
RIL
VER
  Aufklappen
Interinstitutionelle Zahl
Link
2016/0341 NLE
Dok.Nr.
Links