EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-652/16; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von insb. Art. 33 Abs. 2 lit. e der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 4 der Statusrichtlinie 2011/95/EU; Fragen betreffend die (Un-)Zulässigkeit und Prüfung von Asylanträgen, die auf die Verfolgung eines Familienangehörigen gestützt werden; Vorlage
Erstellt am 16.02.2017
Eingelangt am 20.02.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-652/16/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-652/16
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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15.11.2017 | EGH: RS C-586/17 | EUGH
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof |
Rs C-586/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 46 Abs. 3 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 47 GRC; Nichtberücksichtigung von im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstmals vorgebrachten Asylgründen; Unterscheidung, ob Asylgründe später eingetreten sind oder im Verwaltungsverfahren verschwiegen wurden; Differenzierung danach, ob es sich um einen Folgeantrag handelt oder nicht (vgl. auch die anhängige Rs. C-652/16); Vorlage (1451/EU XXVI.GP) |