Rs C-19/17; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des in der Regel Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 (Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen) genannten Begriffs „Einnahmen“; Erfassung von an Stelle einer Vertragsstrafe erbrachte Leistungen oder Entschädigungen; Methode zur Ermittlung der Höhe der Einnahmen; Zeitpunkt für die Abrechnung der vom Begünstigten erhaltenen Einnahmen; Vorlage (135099/EU XXV.GP)

EGH: RS C-19/17 LIMITE
23.02.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-19/17; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des in der Regel Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 (Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen) genannten Begriffs „Einnahmen“; Erfassung von an Stelle einer Vertragsstrafe erbrachte Leistungen oder Entschädigungen; Methode zur Ermittlung der Höhe der Einnahmen; Zeitpunkt für die Abrechnung der vom Begünstigten erhaltenen Einnahmen; Vorlage

Erstellt am 23.02.2017

Eingelangt am 02.03.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-19/17/0001-V/7/2017)