verb. Rs C-61/17, C-62/17 und C-72/17; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Begriff des beherrschenden Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59/EG über Massenentlassungen; Anwendung auf ein Unternehmen, dessen Einfluss vertraglich bzw. faktisch abgesichert ist (z.B. über Weisungsmöglichkeiten natürlicher Personen); Vorlagen (136586/EU XXV.GP)

EGH: RS C-61/17 LIMITE
13.03.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-61/17, C-62/17 und C-72/17; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Begriff des beherrschenden Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/59/EG über Massenentlassungen; Anwendung auf ein Unternehmen, dessen Einfluss vertraglich bzw. faktisch abgesichert ist (z.B. über Weisungsmöglichkeiten natürlicher Personen); Vorlagen

Erstellt am 13.03.2017

Eingelangt am 14.03.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-61/17/0001-V/7/2017)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-62/17
EGH: RS C-72/17