Rs C-105/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Buchst. b und d der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; Begriff der Tätigkeit eines Gewerbetreibenden; Vorlage (139100/EU XXV.GP)

EGH: RS C-105/17 LIMITE
29.03.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-105/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 Buchst. b und d der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; Begriff der Tätigkeit eines Gewerbetreibenden; Vorlage

Erstellt am 29.03.2017

Eingelangt am 03.04.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-105/17/0001-V/7/2017)