Rs C-535/16; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 lit. b der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Auslegung des Begriffs „Verbraucher“; natürliche Person, die sich durch einen Novationsvertrag zur Rückzahlung eines Kredits verpflichtet hat, der ursprünglich einer Gesellschaft für Investitionen gewährt wurde; Vorlage und Beschluss des Gerichtshofs (141721/EU XXV.GP)

EGH: RS C-535/16 LIMITE
28.04.2017
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-535/16; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 lit. b der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Auslegung des Begriffs „Verbraucher“; natürliche Person, die sich durch einen Novationsvertrag zur Rückzahlung eines Kredits verpflichtet hat, der ursprünglich einer Gesellschaft für Investitionen gewährt wurde; Vorlage und Beschluss des Gerichtshofs

Erstellt am 28.04.2017

Eingelangt am 03.05.2017, Bundeskanzleramt (GZ BKA-VA.C-535/16/0001-V/7/2017)