EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-535/16; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 2 lit. b der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Auslegung des Begriffs „Verbraucher“; natürliche Person, die sich durch einen Novationsvertrag zur Rückzahlung eines Kredits verpflichtet hat, der ursprünglich einer Gesellschaft für Investitionen gewährt wurde; Vorlage und Beschluss des Gerichtshofs
Erstellt am 28.04.2017
Eingelangt am 03.05.2017, Bundeskanzleramt (GZ BKA-VA.C-535/16/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-535/16