Verb. Rs C-133/17 und C-134/17; rumänische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 114, 151 und 153 AEUV; Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit; Einführung von Fristen und Verfahren, die den Zugang zu den Gerichten – im Hinblick auf die Einstufung von Arbeitsplätzen als Arbeitsplätze betreffend Arbeiten unter besonderen oder speziellen Bedingungen – beschränken; Sanktionen bei Untätigkeit des Arbeitgebers im Hinblick auf eine Beurteilung der Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; Vorlagen (142389/EU XXV.GP)

EGH: RS C-133/17 LIMITE
04.05.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs C-133/17 und C-134/17; rumänische Vorabentscheidungsersuchen; Art. 114, 151 und 153 AEUV; Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit; Einführung von Fristen und Verfahren, die den Zugang zu den Gerichten – im Hinblick auf die Einstufung von Arbeitsplätzen als Arbeitsplätze betreffend Arbeiten unter besonderen oder speziellen Bedingungen – beschränken; Sanktionen bei Untätigkeit des Arbeitgebers im Hinblick auf eine Beurteilung der Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; Vorlagen

Erstellt am 04.05.2017

Eingelangt am 09.05.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-133/17/0001-V/7/2017)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-134/17
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