Rs C-38/17; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verbraucherschutz; Mitteilung des Auszahlungsdevisenkurses für einen devisenbasierten Kredit erst nach Vertragsabschluss; Vorlage (143279/EU XXV.GP)

EGH: RS C-38/17 LIMITE
15.05.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-38/17; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verbraucherschutz; Mitteilung des Auszahlungsdevisenkurses für einen devisenbasierten Kredit erst nach Vertragsabschluss; Vorlage

Erstellt am 15.05.2017

Eingelangt am 15.05.2017, Bundeskanzleramt (GZ BKA-VA.C-38/17/0001-V/7/2017)