Rs C-193/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung insb. von Art. 21 GRC und der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG; Frage der Diskriminierung auf Grund der Religion; Karfreitag als Feiertag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche; Anspruch auf Feiertagsentgelt bei Arbeitsleistung durch einen Arbeitnehmer, der keiner dieser Religionen angehört; Vorlage (144856/EU XXV.GP)

EGH: RS C-193/17 LIMITE
19.05.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-193/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung insb. von Art. 21 GRC und der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG; Frage der Diskriminierung auf Grund der Religion; Karfreitag als Feiertag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche; Anspruch auf Feiertagsentgelt bei Arbeitsleistung durch einen Arbeitnehmer, der keiner dieser Religionen angehört; Vorlage

Erstellt am 19.05.2017

Eingelangt am 26.05.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-193/17/0001-V/7/2017)