Rs C-214/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen; Art. 3 und Art. 4 Abs. 3 des Haager Protokolls 2007; maßgebliches Recht für die Beurteilung der Herabsetzung des Unterhaltsbeitrags; Anrufung der Behörde durch Streiteinlassung; Vorlage (145422/EU XXV.GP)

EGH: RS C-214/17 LIMITE
30.05.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-214/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen; Art. 3 und Art. 4 Abs. 3 des Haager Protokolls 2007; maßgebliches Recht für die Beurteilung der Herabsetzung des Unterhaltsbeitrags; Anrufung der Behörde durch Streiteinlassung; Vorlage

Erstellt am 30.05.2017

Eingelangt am 31.05.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-214/17/0001-V/7/2017)