BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
(146838/EU XXV.GP)
RAT: 9666/17 PUBLIC 12.06.2017 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
COUNCIL DECISION on the position to be taken on behalf of the European Union at the first meeting of the Conference of the Parties of the Minamata Convention on Mercury as regards the adoption of the required content of the certification referred to in Article 3(12) of the Convention and of the guidance referred to in Article 8(8) and (9) of the Convention
BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Eingelangt am 13.06.2017, U32 Übermittlung
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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