Rs C-215/17; slowenisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 1 Abs. 2 lit. c der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors; Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Offenlegung von Informationen über abgeschlossene Beratungs-, Anwalts-, Urheber- und andere geistige Dienstleistungsverträge durch Banken, die unter dem beherrschenden Einfluss von Personen des öffentlichen Rechts stehen; Interesse der Bank an der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen; Vorlage (146916/EU XXV.GP)

EGH: RS C-215/17 LIMITE
12.06.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-215/17; slowenisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 1 Abs. 2 lit. c der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors; Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Offenlegung von Informationen über abgeschlossene Beratungs-, Anwalts-, Urheber- und andere geistige Dienstleistungsverträge durch Banken, die unter dem beherrschenden Einfluss von Personen des öffentlichen Rechts stehen; Interesse der Bank an der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen; Vorlage

Erstellt am 12.06.2017

Eingelangt am 12.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-215/17/0001-V/7/2017)