Rs C-272/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen: Ist Art. 45 AEUV dahin auszulegen, dass er einer Regelung entgegensteht, wonach ein Arbeitnehmer, der gemäß der Verordnung Nr. 1408/71 oder der Verordnung Nr. 883/2004 nur während eines Teils des Kalenderjahrs an die Einheitssozialversicherung dieses Mitgliedstaats angeschlossen ist, bei Erhebung der entsprechenden Versicherungsbeiträge nur einen zeitlich proportional zum Versicherungszeitraum bemessenen Teil des Beitragsanteils der allgemeinen Steuergutschrift in Anspruch nehmen kann, wenn dieser Arbeitnehmer während des verbleibenden Teils des Kalenderjahrs in diesem Mitgliedstaat nicht an die Einheitssozialversicherung angeschlossen ist, in diesem Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und (nahezu) seine gesamten Jahreseinkünfte im erstgenannten Mitgliedstaat erzielt hat?; Vorlage (148478/EU XXV.GP)

EGH: RS C-272/17 LIMITE
21.06.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-272/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen: Ist Art. 45 AEUV dahin auszulegen, dass er einer Regelung entgegensteht, wonach ein Arbeitnehmer, der gemäß der Verordnung Nr. 1408/71 oder der Verordnung Nr. 883/2004 nur während eines Teils des Kalenderjahrs an die Einheitssozialversicherung dieses Mitgliedstaats angeschlossen ist, bei Erhebung der entsprechenden Versicherungsbeiträge nur einen zeitlich proportional zum Versicherungszeitraum bemessenen Teil des Beitragsanteils der allgemeinen Steuergutschrift in Anspruch nehmen kann, wenn dieser Arbeitnehmer während des verbleibenden Teils des Kalenderjahrs in diesem Mitgliedstaat nicht an die Einheitssozialversicherung angeschlossen ist, in diesem Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und (nahezu) seine gesamten Jahreseinkünfte im erstgenannten Mitgliedstaat erzielt hat?; Vorlage

Erstellt am 21.06.2017

Eingelangt am 23.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-272/17/0001-V/7/2017)