Rs C-289/17; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 17 lit. a und Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen; Bestätigung einer Gerichtsentscheidung als europäischer Vollstreckungstitel, wenn dem Schuldner die Anschrift der Stelle, an die ein Rechtsbehelf zu richten ist, nicht mitgeteilt wurde; Voraussetzung der Heilung der Verfahrensmängel; Vorlage (148638/EU XXV.GP)

EGH: RS C-289/17 LIMITE
22.06.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-289/17; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 lit. b, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 17 lit. a und Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen; Bestätigung einer Gerichtsentscheidung als europäischer Vollstreckungstitel, wenn dem Schuldner die Anschrift der Stelle, an die ein Rechtsbehelf zu richten ist, nicht mitgeteilt wurde; Voraussetzung der Heilung der Verfahrensmängel; Vorlage

Erstellt am 22.06.2017

Eingelangt am 26.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-289/17/0001-V/7/2017)