EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-287/17; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 6 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; Verpflichtung des Gerichts zur Zuerkennung des Betrags von 40 Euro sowie des Ersatzes der Kosten des gerichtlichen Verfahrens an den obsiegenden Kläger; Vorlage
Erstellt am 22.06.2017
Eingelangt am 26.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-287/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-287/17