Rs C-296/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1, Art. 18 Abs. 2, Art. 21 und Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren; Gerichtszuständigkeit für eine Anfechtungsklage betreffend rechtsgrundlose Verfügungen über Geldbeträge auf einem Bankkonto in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Insolvenzverfahrens; Leistung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters aber vor tatsächlicher Eröffnung des Insolvenzverfahrens; öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen des Insolvenzgerichts und Vermutung der fehlenden Kenntnis; Vorlage (149823/EU XXV.GP)

EGH: RS C-296/17 LIMITE
03.07.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-296/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1, Art. 18 Abs. 2, Art. 21 und Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren; Gerichtszuständigkeit für eine Anfechtungsklage betreffend rechtsgrundlose Verfügungen über Geldbeträge auf einem Bankkonto in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Insolvenzverfahrens; Leistung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters aber vor tatsächlicher Eröffnung des Insolvenzverfahrens; öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen des Insolvenzgerichts und Vermutung der fehlenden Kenntnis; Vorlage

Erstellt am 03.07.2017

Eingelangt am 05.07.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-296/17/0001-V/7/2017)