EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-409/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der deutschen Rechtssache C-195/17; Auslegung des Begriffs „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der VO Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung), wenn ein erheblicher Teil des zur Durchführung eines Fluges erforderlichen Personals aufgrund von Krankenständen ausfällt; Vorlage mit Aussetzung
Erstellt am 12.07.2017
Eingelangt am 14.07.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-409/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-409/17