Rs C-374/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Grunderwerbsteuer: Ist Art. 107 Absatz 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen, steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft in Höhe von 100 % innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang besteht?; Vorlage (151891/EU XXV.GP)

EGH: RS C-374/17 LIMITE
21.07.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-374/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Grunderwerbsteuer: Ist Art. 107 Absatz 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen, steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft in Höhe von 100 % innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang besteht?; Vorlage

Erstellt am 21.07.2017

Eingelangt am 26.07.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-374/17/0001-V/7/2017)