EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-349/17; estnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 108 Abs. 3 AEUV und Art. 8 Abs. 2 Gruppenfreistellungs-VO (EG) Nr. 800/2008, Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe, Verjährungsfrist, Anwendbarkeit und die Berechnung von Zinsen; Vorlage
Erstellt am 21.07.2017
Eingelangt am 26.07.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-349/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-349/17
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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12.05.2022 | RAT: 8593/22 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
Streithilfeantrag der Kommission als nicht an der Streitigkeit beteiligte Vertragspartei in einem von Investoren aus der EU und aus Drittstaaten eingeleiteten Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten im Rahmen des Energiechartavertrags – Anhörung des Rates (100686/EU XXVII.GP) |