Rs C-396/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Auslegung der (Art. 1, 2, 6 und 17 der) Richtlinie 2000/78/EG und Art. 21 und 47 GRC: Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die die Einreihung der Bestandsbeamten in ein neues, in sich diskriminierungsfreies Besoldungssystem, anhand eines Überleitungsbetrages, der einer bestimmten Einstufung [im alten System] entspricht, vornimmt; Vereinbarkeit des Art. 17 mit nationaler Regelung, die rückwirkend die Rechtsgrundlagen des alten Besoldungssystem beseitigt und damit eine unionsrechtskonforme Anwendung dieser Bestimmungen ausschließt; Frage, ob der Anwendungsvorrang des Unionsrechts die weitere Anwendbarkeit dieser Bestimmungen fordert; Frage der Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die Diskriminierung bloß deklarativ beseitigt; Vorlage (152298/EU XXV.GP)

EGH: RS C-396/17 LIMITE
03.08.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-396/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Auslegung der (Art. 1, 2, 6 und 17 der) Richtlinie 2000/78/EG und Art. 21 und 47 GRC: Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die die Einreihung der Bestandsbeamten in ein neues, in sich diskriminierungsfreies Besoldungssystem, anhand eines Überleitungsbetrages, der einer bestimmten Einstufung [im alten System] entspricht, vornimmt; Vereinbarkeit des Art. 17 mit nationaler Regelung, die rückwirkend die Rechtsgrundlagen des alten Besoldungssystem beseitigt und damit eine unionsrechtskonforme Anwendung dieser Bestimmungen ausschließt; Frage, ob der Anwendungsvorrang des Unionsrechts die weitere Anwendbarkeit dieser Bestimmungen fordert; Frage der Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die Diskriminierung bloß deklarativ beseitigt; Vorlage

Erstellt am 03.08.2017

Eingelangt am 04.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-396/17/0001-V/7/2017)