EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-404/17; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 31 Abs. 8 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU; Betrachtung eines Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“, wenn die Angaben des Antragstellers „keinen internationalen Schutzbedarf“ begründen (angemessener Schutz durch die Behörden des Herkunftsstaates); Vorlage
Erstellt am 04.08.2017
Eingelangt am 07.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-404/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-404/17