Rs C-412/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 67 Abs. 2 AEUV und Art. 22 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 (Schengener Grenzkodex); Verpflichtung für Busunternehmen, im Linienverkehr über eine Schengen-Binnengrenze die Grenzübertrittsdokumente der Passagiere vor dem Überschreiten der Binnengrenze zu kontrollieren (zum Zweck der Vermeidung der Beförderung von Ausländern ohne Pass und Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet); Vorlage (152460/EU XXV.GP)

EGH: RS C-412/17 LIMITE
08.08.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-412/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 67 Abs. 2 AEUV und Art. 22 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 (Schengener Grenzkodex); Verpflichtung für Busunternehmen, im Linienverkehr über eine Schengen-Binnengrenze die Grenzübertrittsdokumente der Passagiere vor dem Überschreiten der Binnengrenze zu kontrollieren (zum Zweck der Vermeidung der Beförderung von Ausländern ohne Pass und Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet); Vorlage

Erstellt am 08.08.2017

Eingelangt am 09.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-412/17/0001-V/7/2017)