Rs C-393/17; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sowie der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG betreffend eine nationale Regelung, nach der es nicht anerkannten Bildungseinrichtungen allgemein verboten ist, die Bezeichnung „Master“ auf von ihnen ausgestellten Diplomen zu verwenden; Schutz des Allgemeininteresses, Verhältnismäßigkeit; Vorlage (152507/EU XXV.GP)

EGH: RS C-393/17 LIMITE
09.08.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-393/17; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sowie der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG betreffend eine nationale Regelung, nach der es nicht anerkannten Bildungseinrichtungen allgemein verboten ist, die Bezeichnung „Master“ auf von ihnen ausgestellten Diplomen zu verwenden; Schutz des Allgemeininteresses, Verhältnismäßigkeit; Vorlage

Erstellt am 09.08.2017

Eingelangt am 11.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-393/17/0001-V/7/2017)