Rs C-491/17; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („EuGVVO alt“); Frage, ob einem Versicherungsnehmer in einem Prozess, den der Geschädigte gegen dessen Haftpflichtversicherung angestrengt hat, der Streit verkündet werden kann; Vorlage (154550/EU XXV.GP)

EGH: RS C-491/17 LIMITE
14.09.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-491/17; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („EuGVVO alt“); Frage, ob einem Versicherungsnehmer in einem Prozess, den der Geschädigte gegen dessen Haftpflichtversicherung angestrengt hat, der Streit verkündet werden kann; Vorlage

Erstellt am 14.09.2017

Eingelangt am 18.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-491/17/0001-V/7/2017)