Rs C-494/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von § 5 Nr. 1 der Richtlinie 1999/70/EG betreffend befristete Arbeitsverträge betreffend die Festlegung durch eine nationale Vorschrift, dass eine Festanstellung befristet beschäftigter Lehrkräfte für die Zukunft ohne Rückwirkung und ohne Schadensersatz bewirkt wird, wenn zuvor eine missbräuchliche Verlängerung befristeter Arbeitsverträge erfolgt ist; Vorlage (154957/EU XXV.GP)

EGH: RS C-494/17 LIMITE
19.09.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-494/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von § 5 Nr. 1 der Richtlinie 1999/70/EG betreffend befristete Arbeitsverträge betreffend die Festlegung durch eine nationale Vorschrift, dass eine Festanstellung befristet beschäftigter Lehrkräfte für die Zukunft ohne Rückwirkung und ohne Schadensersatz bewirkt wird, wenn zuvor eine missbräuchliche Verlängerung befristeter Arbeitsverträge erfolgt ist; Vorlage

Erstellt am 19.09.2017

Eingelangt am 20.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-494/17/0001-V/7/2017)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
04.05.2022 EGH: RS C-59/22 EUGH
verb. Rs C-59/22, C-110/22 und C-159/22; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Paragraphen 2 (Anwendungsbereich) und 5 (Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch) der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG); nationales (von der Rechtsprechung entwickeltes) Rechtsinstitut des „unbefristeten, nicht dauerhaften Vertrags“ eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitsnehmers, der nicht zu einem konkret festgelegten Datum, sondern zu dem Zeitpunkt endet, an dem die vorübergehend übernommene Stelle endgültig besetzt wird; (Nicht-)Anwendung der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung auf solche Arbeitsverträge; Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Verträge im Hinblick auf die Pflicht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Vermeidung des Missbrauchs durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu ergreifen, zulässig sind; Fragen zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen diese Pflicht für den Arbeitnehmer; Hinweise auf die Urteile in den Rs. C-494/16, Santoro, und C-494/17, Rossato; Frage, ob ein „unbefristeter, nicht dauerhafter“ Vertrag unter Anwendung der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung gegebenenfalls auch dann in einen dauerhaften Vertrag umzuwandeln wäre, wenn dies gegen das nationale Verfassungsrecht verstoßen würde (bzw. ob diesfalls das nationale Verfassungsrecht unionsrechtskonform zu interpretieren wäre); Vorlagen (99160/EU XXVII.GP)