EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-494/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von § 5 Nr. 1 der Richtlinie 1999/70/EG betreffend befristete Arbeitsverträge betreffend die Festlegung durch eine nationale Vorschrift, dass eine Festanstellung befristet beschäftigter Lehrkräfte für die Zukunft ohne Rückwirkung und ohne Schadensersatz bewirkt wird, wenn zuvor eine missbräuchliche Verlängerung befristeter Arbeitsverträge erfolgt ist; Vorlage
Erstellt am 19.09.2017
Eingelangt am 20.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-494/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-494/17