Rs C-510/17; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 4 Abs. 3 EUV; Art. 82, 83 und 267 AEUV; Art. 6, 47, 48 und 49 GRC; Art. 4 und 8 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels; Art. 1 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Recht der verhafteten Person auf Akteneinsicht; keine Anfechtungsmöglichkeit betreffend das Versäumnis einer Unterrichtung über sämtliche Informationen; Vereinbarkeit einer Bestimmung des Strafgesetzbuchs, wonach es dem Gericht nicht möglich ist, eine Freiheitsstrafe von weniger als 15 Jahren zu verhängen, mit dem Unionsrecht; Begriff der kriminellen Vereinigung; Vorlage sowie Stellungnahme des vorlegenden Gerichts (155635/EU XXV.GP)

EGH: RS C-510/17 LIMITE
25.09.2017
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-510/17; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 4 Abs. 3 EUV; Art. 82, 83 und 267 AEUV; Art. 6, 47, 48 und 49 GRC; Art. 4 und 8 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels; Art. 1 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Recht der verhafteten Person auf Akteneinsicht; keine Anfechtungsmöglichkeit betreffend das Versäumnis einer Unterrichtung über sämtliche Informationen; Vereinbarkeit einer Bestimmung des Strafgesetzbuchs, wonach es dem Gericht nicht möglich ist, eine Freiheitsstrafe von weniger als 15 Jahren zu verhängen, mit dem Unionsrecht; Begriff der kriminellen Vereinigung; Vorlage sowie Stellungnahme des vorlegenden Gerichts

Erstellt am 25.09.2017

Eingelangt am 26.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-510/17/0001-V/7/2017)