EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 29.9.2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung, wie die in Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii genannten Kriterien anzuwenden sind, wenn beurteilt wird, ob bestimmte Ereignisse in einem oder mehreren Mitgliedstaaten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Integrität der Märkte, die Finanzstabilität, die Verbraucher, die Realwirtschaft oder die Finanzierung der Haushalte und Unternehmen hätten
Erstellt am 02.10.2017 von: Wertpapiere und Versicherungen
Eingelangt am 02.10.2017, U32 Übermittlung
- RAT: 12726/17
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