Verb. Rs C-517/17, C-540/17 und C-541/17; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz wegen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen Mitgliedstaat (in Umsetzung der Ermächtigung in Art. 33 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU) als unzulässig abzulehnen, wenn die Ausgestaltung des internationalen Schutzes, namentlich die Lebensbedingungen (existenzsichernden Leistungen) für anerkannte Flüchtlinge, in dem anderen Mitgliedstaat den Anforderungen der Art. 20 ff. der Statusrichtlinie 2011/95/EU nicht genügt, ohne bereits gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher Behandlung) zu verstoßen; Vorlagen (158588/EU XXV.GP)

EGH: RS C-517/17 LIMITE
16.10.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs C-517/17, C-540/17 und C-541/17; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz wegen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen Mitgliedstaat (in Umsetzung der Ermächtigung in Art. 33 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU) als unzulässig abzulehnen, wenn die Ausgestaltung des internationalen Schutzes, namentlich die Lebensbedingungen (existenzsichernden Leistungen) für anerkannte Flüchtlinge, in dem anderen Mitgliedstaat den Anforderungen der Art. 20 ff. der Statusrichtlinie 2011/95/EU nicht genügt, ohne bereits gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher Behandlung) zu verstoßen; Vorlagen

Erstellt am 16.10.2017

Eingelangt am 18.10.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-517/17/0001-V/7/2017)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-540/17
EGH: RS C-541/17