Rs C-556/17; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 46 Abs. 3 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 47 GRC; Befugnis eines Gerichtes, ablehnende Verwaltungsentscheidungen der Asylbehörden abzuändern und internationalen Schutz zuzuerkennen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der slowakischen Rs. C-113/17 (Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes durch ein Gericht); Vorlage mit Aussetzung (160198/EU XXV.GP)

EGH: RS C-556/17 LIMITE
27.10.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-556/17; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 46 Abs. 3 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 47 GRC; Befugnis eines Gerichtes, ablehnende Verwaltungsentscheidungen der Asylbehörden abzuändern und internationalen Schutz zuzuerkennen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der slowakischen Rs. C-113/17 (Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes durch ein Gericht); Vorlage mit Aussetzung

Erstellt am 27.10.2017

Eingelangt am 30.10.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-556/17/0001-V/7/2017)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-113/17 Rs C-113/17; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen: Verlangt Art. 46 Abs. 3 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU, dass ein Gericht selbst über die Gewährung internationalen Schutzes entscheiden kann, wenn zuvor die erstinstanzliche Entscheidung wiederholt aufgehoben und die Sache an diese Behörde zurückverwiesen wurde?; Vorlage (139872/EU XXV.GP)