EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-333/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 21, 38, 51 Abs. 1 und 53 GRC; nationale Vorschrift, die eine Ausnahme für Bankinstitute dahin vorsieht, dass diese Darlehensverträge mittels Privaturkunde, und nicht ab einem bestimmten Betrag nur mittels öffentlicher Urkunde, abschließen können; Vorlage sowie Beschluss des Gerichtshofs (offensichtliche Unzuständigkeit)
Erstellt am 27.10.2017
Eingelangt am 31.10.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-333/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-333/17