Rs C-567/17; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 27 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke; Erzeugnisse, die nach ihrem unmittelbaren Verwendungszweck nicht für den menschlichen Genuss bestimmt sind; Kosmetik- und Körperhygieneerzeugnisse, die unter Berücksichtigung des Umstands hergestellt und etikettiert wurden, dass sie von bestimmten Personen als alkoholische Getränke konsumiert werden; Vorlage (160399/EU XXV.GP)

EGH: RS C-567/17 LIMITE
25.10.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-567/17; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 27 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke; Erzeugnisse, die nach ihrem unmittelbaren Verwendungszweck nicht für den menschlichen Genuss bestimmt sind; Kosmetik- und Körperhygieneerzeugnisse, die unter Berücksichtigung des Umstands hergestellt und etikettiert wurden, dass sie von bestimmten Personen als alkoholische Getränke konsumiert werden; Vorlage

Erstellt am 25.10.2017

Eingelangt am 31.10.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-567/17/0001-V/7/2017)