Rs C-581/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen: Sind die Vorschriften des Abkommens zwischen EG und Schweiz dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der, damit kein Besteuerungssubstrat entgeht, latente, noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Gesellschaftsrechten (ohne Aufschub) besteuert werden, wenn ein in diesem Staat zunächst unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats seinen Wohnsitz von diesem Staat in die Schweiz und nicht in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Staat verlegt, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet?; Vorlage (161253/EU XXV.GP)

EGH: RS C-581/17 LIMITE
07.11.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-581/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen: Sind die Vorschriften des Abkommens zwischen EG und Schweiz dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der, damit kein Besteuerungssubstrat entgeht, latente, noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Gesellschaftsrechten (ohne Aufschub) besteuert werden, wenn ein in diesem Staat zunächst unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats seinen Wohnsitz von diesem Staat in die Schweiz und nicht in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Staat verlegt, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet?; Vorlage

Erstellt am 07.11.2017

Eingelangt am 08.11.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-581/17/0001-V/7/2017)