Rs C-586/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 46 Abs. 3 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 47 GRC; Nichtberücksichtigung von im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstmals vorgebrachten Asylgründen; Unterscheidung, ob Asylgründe später eingetreten sind oder im Verwaltungsverfahren verschwiegen wurden; Differenzierung danach, ob es sich um einen Folgeantrag handelt oder nicht (vgl. auch die anhängige Rs. C-652/16); Vorlage (1451/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-586/17 LIMITE
15.11.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-586/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 46 Abs. 3 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 47 GRC; Nichtberücksichtigung von im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstmals vorgebrachten Asylgründen; Unterscheidung, ob Asylgründe später eingetreten sind oder im Verwaltungsverfahren verschwiegen wurden; Differenzierung danach, ob es sich um einen Folgeantrag handelt oder nicht (vgl. auch die anhängige Rs. C-652/16); Vorlage

Erstellt am 15.11.2017

Eingelangt am 17.11.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-586/17/0001-V/7/2017)

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