Rs C-314/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen samt Beschluss des Gerichtshofes; Umsatzsteuer; Liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der steuerlichen Neutralität und der Effektivität des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems vor, wenn dieselbe Lieferung doppelt mit Mehrwertsteuer besteuert wird, einmal nach den allgemeinen Regeln, indem der Lieferer die Steuer in der Verkaufsrechnung ausweist, und ein zweites Mal, indem sie dem Erwerber mit einem Steuerprüfungsbescheid nach dem Reverse-Charge-Verfahren berechnet wird, wobei in der Praxis das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird und das nationale Recht keine Möglichkeit vorsieht, die in der Rechnung des Lieferers ausgewiesene Mehrwertsteuer nach Abschluss des Steuerprüfungsverfahrens zu berichtigen? Vorlage mit Beschluss des Gerichtshofs (3385/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-314/17 LIMITE
27.11.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-314/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen samt Beschluss des Gerichtshofes; Umsatzsteuer; Liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der steuerlichen Neutralität und der Effektivität des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems vor, wenn dieselbe Lieferung doppelt mit Mehrwertsteuer besteuert wird, einmal nach den allgemeinen Regeln, indem der Lieferer die Steuer in der Verkaufsrechnung ausweist, und ein zweites Mal, indem sie dem Erwerber mit einem Steuerprüfungsbescheid nach dem Reverse-Charge-Verfahren berechnet wird, wobei in der Praxis das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird und das nationale Recht keine Möglichkeit vorsieht, die in der Rechnung des Lieferers ausgewiesene Mehrwertsteuer nach Abschluss des Steuerprüfungsverfahrens zu berichtigen? Vorlage mit Beschluss des Gerichtshofs

Erstellt am 27.11.2017

Eingelangt am 29.11.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-314/17/0001-V/7/2017)