EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-625/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Art. 56 ff und Art. 63 AEUV; Abgabe, die von der unkonsolidierten (nicht in einen Konzernabschluss einbezogenen) Bilanzsumme eines Kreditinstituts zu entrichten ist; daraus resultierende Folge der Einbeziehung des Auslandsgeschäfts eines Kreditinstituts mit Sitz in Österreich in die Bemessungsgrundlage der Abgaben bei gleichzeitiger Freistellung des Auslandsgeschäfts von Mitbewerbern, die sich dafür im Rahmen einer Unternehmensgruppe selbständiger Gesellschaften bedienen; Vorlage
Erstellt am 04.12.2017
Eingelangt am 06.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-625/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-625/17