Rs C-625/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Art. 56 ff und Art. 63 AEUV; Abgabe, die von der unkonsolidierten (nicht in einen Konzernabschluss einbezogenen) Bilanzsumme eines Kreditinstituts zu entrichten ist; daraus resultierende Folge der Einbeziehung des Auslandsgeschäfts eines Kreditinstituts mit Sitz in Österreich in die Bemessungsgrundlage der Abgaben bei gleichzeitiger Freistellung des Auslandsgeschäfts von Mitbewerbern, die sich dafür im Rahmen einer Unternehmensgruppe selbständiger Gesellschaften bedienen; Vorlage (4788/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-625/17 LIMITE
04.12.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-625/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Art. 56 ff und Art. 63 AEUV; Abgabe, die von der unkonsolidierten (nicht in einen Konzernabschluss einbezogenen) Bilanzsumme eines Kreditinstituts zu entrichten ist; daraus resultierende Folge der Einbeziehung des Auslandsgeschäfts eines Kreditinstituts mit Sitz in Österreich in die Bemessungsgrundlage der Abgaben bei gleichzeitiger Freistellung des Auslandsgeschäfts von Mitbewerbern, die sich dafür im Rahmen einer Unternehmensgruppe selbständiger Gesellschaften bedienen; Vorlage

Erstellt am 04.12.2017

Eingelangt am 06.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-625/17/0001-V/7/2017)