EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-626/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der italienischen Rs C-472/17 (RL 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; RL 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Art. 47 Abs. 2 GRC; Antrag auf Urlaubsvergütung; Friedensrichter als „befristet beschäftigter Arbeitnehmer“; Vergleichbarkeit mit Berufsrichtern); Vorlage mit Aussetzung
Erstellt am 06.12.2017
Eingelangt am 11.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-626/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-626/17