Rs C-630/17; kroatisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 56 und 63 AEUV; Art. 4 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1, Art. 24 Nr. 1 und Art. 25 der VO (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Kreditaufnahme einer natürlichen Person in der Absicht, in Ferienwohnungen zu investieren, um gewerblich Beherbergungsleistungen für Touristen im Privathaushalt anzubieten; Gesetz über die Nichtigkeit von mit unbefugten Gläubigern geschlossenen Kreditverträgen mit internationalen Anknüpfungspunkten; Gerichtszuständigkeit für eine Nichtigkeitsklage; Vorlage (5612/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-630/17 LIMITE
08.12.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-630/17; kroatisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 56 und 63 AEUV; Art. 4 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1, Art. 24 Nr. 1 und Art. 25 der VO (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Kreditaufnahme einer natürlichen Person in der Absicht, in Ferienwohnungen zu investieren, um gewerblich Beherbergungsleistungen für Touristen im Privathaushalt anzubieten; Gesetz über die Nichtigkeit von mit unbefugten Gläubigern geschlossenen Kreditverträgen mit internationalen Anknüpfungspunkten; Gerichtszuständigkeit für eine Nichtigkeitsklage; Vorlage

Erstellt am 08.12.2017

Eingelangt am 12.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-630/17/0001-V/7/2017)