Rs C-631/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen: Auf die Rechtsvorschriften welches Mitgliedstaats verweist die Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, wenn es um einen Abgabenschuldner geht, der (a) in Lettland wohnt, (b) die lettische Staatsangehörigkeit besitzt, (c) bei einem in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber beschäftigt ist, (d) als Seemann tätig ist, (e) seine Arbeit an Bord eines unter der Flagge der Bahamas fahrenden Seeschiffs verrichtet und (f) diese Tätigkeit außerhalb des Gebiets der Europäischen Union ausübt?; Vorlage (5616/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-631/17 LIMITE
11.12.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-631/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen: Auf die Rechtsvorschriften welches Mitgliedstaats verweist die Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, wenn es um einen Abgabenschuldner geht, der (a) in Lettland wohnt, (b) die lettische Staatsangehörigkeit besitzt, (c) bei einem in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber beschäftigt ist, (d) als Seemann tätig ist, (e) seine Arbeit an Bord eines unter der Flagge der Bahamas fahrenden Seeschiffs verrichtet und (f) diese Tätigkeit außerhalb des Gebiets der Europäischen Union ausübt?; Vorlage

Erstellt am 11.12.2017

Eingelangt am 12.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-631/17/0001-V/7/2017)